🩺 Pflegekostenrechner für häusliche Pflege (Deutschland)
Berechne transparent deinen monatlichen Eigenanteil für häusliche Pflege und Pflegekräfte in Deutschland. Ermittle exakt, wie viel Geld die Pflegekasse (Staat) für Pflegedienste, Pflegegeld, Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI) und Entlastungsbetrag übernimmt.
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📖 So setzen sich die Kosten und Kassenleistungen bei häuslicher Pflege zusammen
Die deutsche Pflegeversicherung (SGB XI) ist eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt je nach anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) feste Höchstbeträge für professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI) oder zahlt bei privater Pflege durch Angehörige ein monatliches Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Werden beide Formen kombiniert, greift die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Reichen die Kassenleistungen nicht aus, trägt der Pflegebedürftige den Eigenanteil selbst – oder das Sozialamt springt über die „Hilfe zur Pflege“ (§ 61 SGB XII) ein.
📊 Gesetzliche Leistungsansprüche der Pflegekasse bei häuslicher Pflege (Deutschland 2025/2026)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (Pflegedienst) | Pflegegeld (Angehörige) | Entlastungsbetrag (§ 45b) | Pflegehilfsmittel (§ 40) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 125 € / Monat | bis 40 € / Monat |
| Pflegegrad 2 | 761 € / Monat | 332 € / Monat | 125 € / Monat | bis 40 € / Monat |
| Pflegegrad 3 | 1.432 € / Monat | 573 € / Monat | 125 € / Monat | bis 40 € / Monat |
| Pflegegrad 4 | 1.778 € / Monat | 765 € / Monat | 125 € / Monat | bis 40 € / Monat |
| Pflegegrad 5 | 2.200 € / Monat | 947 € / Monat | 125 € / Monat | bis 40 € / Monat |
💡 Die 5 wichtigsten Spartipps & Leistungsansprüche bei häuslicher Pflege
- Kombinationspflege (§ 38 SGB XI) optimal nutzen: Wird das Budget des ambulanten Pflegedienstes nicht voll ausgeschöpft (z. B. nur zu 60 %), verfällt der Rest nicht! Du erhältst automatisch den verbleibenden Prozentsatz (hier 40 %) des Pflegegeldes bar aufs Konto ausgezahlt.
- Entlastungsbetrag von 125 € / Monat nicht verfallen lassen: Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 125 € monatlich für Alltagsbegleiter, anerkannte Nachbarschaftshilfe oder Reinigungskräfte. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege (PUEG): Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank sind, stehen ab Juli 2025 bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel zur Verfügung.
- Steuerbonus: Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): Kosten für Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuungskräfte im eigenen Haushalt mindern die Einkommensteuer direkt: 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 € pro Jahr) zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab.
- Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII): Wenn Rente, Pflegekasse und eigenes Vermögen (Schonvermögen 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Verheiratete) den monatlichen Eigenanteil nicht decken können, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten.
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Pflegekosten-Rechner
Häusliche Pflege umfasst alle Pflege-, Betreuungs- und Hilfeleistungen, die in den eigenen vier Wänden erbracht werden. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad Sachleistungen für zugelassene Pflegedienste (bis zu 2.200 €) oder zahlt Pflegegeld (bis zu 947 €) an pflegende Angehörige aus.
Teilen sich Pflegedienst und Familie die Pflege, wird die Sachleistung anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Nutzt der Pflegedienst z. B. 70 % des Sachleistungsbudgets, stehen dir noch 30 % des vollen Pflegegeldes für deinen Pflegegrad zu.
Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft aus dem EU-Ausland kostet meist zwischen 2.400 € und 3.600 € monatlich. Da es sich in der Regel nicht um einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst handelt, zahlt die Kasse hierfür kein Sachleistungsbudget, sondern das volle Pflegegeld (z. B. 573 € bei Grad 3) plus ggf. Verhinderungspflege. Der verbleibende Betrag ist Eigenanteil, der steuerlich absetzbar ist.
Übersteigt der Eigenanteil das Einkommen und vorhandene Schonvermögen (Freibetrag 10.000 € bzw. 20.000 € bei Ehepaaren sowie ein angemessenes Eigenheim), springt die Sozialhilfe mit der Leistung „Hilfe zur Pflege“ (§ 61 SGB XII) ein. Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zur Kasse gebeten (Angehörigen-Entlastungsgesetz).