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📅 Kündigungsfrist-Rechner nach BGB

Ermittle mit wenigen Klicks die exakte Kündigungsfrist und den spätesten Zugangstermin für deinen Arbeits- oder Mietvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Vermeide teure Fristversäumnisse.

✓ 100% Kostenlos (Dauerhaft gratis) ✓ Ohne Registrierung & Anmeldung ✓ Stand 2026 ✓ Sofortige Berechnung ✓ Datenschutz (lokal berechnet)
ℹ️ Dieser Rechner ist speziell für Deutschland optimiert und für die Länder-Edition US standardmäßig deaktiviert. Du kannst ihn hier dennoch frei nutzen.
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Wichtiger Hinweis & rechtlicher Haftungsausschluss

Alle Berechnungen, Formeln, Schätzwerte und Ergebnisse auf dieser Seite dienen ausschließlich der unverbindlichen privaten Information und allgemeinen Orientierung. Wir übernehmen keinerlei Gewähr, Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder mathematische Genauigkeit der Rechenergebnisse. Jegliche Haftung für finanzielle, steuerliche, rechtliche, gesundheitliche oder sonstige Schäden oder Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

📌 Rechtlicher Hinweis nach RDG: Dieser Kündigungsfrist-Rechner berechnet die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach den §§ 622 und 573c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Arbeitsverträge, Tarifverträge (TVöD, IGM etc.) oder Mietverträge können abweichende, längere oder einzelvertragliche Fristen vereinbaren. Für Kündigungen ist die Schriftform (§ 623 BGB bzw. § 568 BGB) zwingend erforderlich (Originalunterschrift, kein Fax, keine E-Mail). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Diese Berechnung ersetzt keine professionelle Steuerberatung, Rechtsberatung, Bank-/Finanzierungsberatung oder ärztliche Diagnose.

📖 So berechnen sich gesetzliche Kündigungsfristen nach BGB

Im deutschen Zivilrecht unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) streng zwischen der Kündigung durch den Arbeitnehmer, der Kündigung durch den Arbeitgeber und der Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum.

Formel: Arbeitsvertrag (§ 622 Abs. 1 BGB): 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | Mietvertrag (§ 573c Abs. 1 BGB): 3 Monate zum Monatsende (Zugang spätestens 3. Werktag)

📊 Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht (§ 622 BGB)

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigung durch ArbeitnehmerKündigung durch Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB)Kündigungstermin
In der Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen (§ 622 Abs. 3)2 Wochen (§ 622 Abs. 3)Zu jedem beliebigen Kalendertag
Bis unter 2 Jahre4 Wochen4 WochenZum 15. oder zum Monatsende
Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen (sofern nicht vertraglich verlängert)1 MonatZum Ende eines Kalendermonats
Ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen2 MonateZum Ende eines Kalendermonats
Ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen3 MonateZum Ende eines Kalendermonats
Ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen4 MonateZum Ende eines Kalendermonats
Ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen5 MonateZum Ende eines Kalendermonats
Ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen6 MonateZum Ende eines Kalendermonats
Ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen7 MonateZum Ende eines Kalendermonats

💡 Die 5 goldenen Regeln für eine rechtssichere Kündigung

  • ✍️
    Schriftform ist zwingend gesetzliche Pflicht: Kündigungen im Arbeitsrecht (§ 623 BGB) und Wohnungsmietrecht (§ 568 BGB) bedürfen zwingend der eigenhändigen Original-Unterschrift auf Papier. E-Mail, WhatsApp, SMS, PDF oder Fax sind absolut nichtig!
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    Der Zugang beim Empfänger zählt, nicht das Absenden: Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Kündigungsschreiben dem Empfänger nachweisbar zugeht (§ 130 BGB). Wirf das Schreiben am besten per Einwurf-Einschreiben ein oder übergebe es persönlich mit Empfangsbestätigung.
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    Samstag als Werktag im Mietrecht beachten: Im Mietrecht gilt der Samstag als Werktag für die 3-Werktage-Frist, es sei denn, der letzte Tag der Frist fällt auf einen Samstag – dann verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag.
  • 🤝
    Gleichstellungsklausel im Arbeitsvertrag prüfen: Viele Arbeitsverträge regeln: „Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, gilt dies in gleicher Weise für den Arbeitnehmer.“ Dann greifen auch für dich die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit.
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    Meldepflicht bei der Arbeitsagentur einhalten: Wer gekündigt wird oder selbst kündigt, muss sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bzw. innerhalb von 3 Tagen bei kürzerer Kündigungsfrist) bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kündigungsfrist (Job & Wohnung)

💬 Was bedeutet die Formulierung „4 Wochen zum 15. oder Monatsende“?

4 Wochen entsprechen exakt 28 Tagen (nicht einem vollen Kalendermonat). Wenn du zum 15. kündigen willst, muss das Schreiben spätestens 28 Tage vor dem 15. (also ca. am 18. des Vormonats) beim Arbeitgeber eingegangen sein.

💬 Kann ich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen?

Ja. Während einer vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) – und zwar taggenau zu jedem Kalendertag, ohne dass ein Kündigungsgrund genannt werden muss.

💬 Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter einer Wohnung?

Für Mieter gilt fast immer die gesetzliche Frist von 3 Monaten zum Monatsende – unabhängig davon, wie lange sie in der Wohnung gelebt haben. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des ersten Monats zugehen.

💬 Welche Kündigungsfristen gelten für Vermieter bei Eigenbedarf?

Vermieter haben gestaffelte Fristen: Bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren beträgt die Frist 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate und nach 8 Jahren Mietdauer 9 Monate zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB).